Anmeldeschluss 1. Feb. des Jahres der Prüfung zum Teil 1

Das Berichtsheft muss zur Anmeldung Prüfung Teil 1 vollständig vorgelegt werden. Abgabe bei Herrn Naumann in der Berufsschule. Die Berichtshefe werden dann durch die Gesellenprüfungskommission auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.

Termine für die Abgabe der Berichtshefte bei Herrn Naumann: 5. Februar und 19. Februar 2019

  • Es müssen mindestens 12 Berichte für das 1 und 2. Lehrjahr vorgelegt werden.
  • Ein Bericht muss über die Übung zur Vorschlaglupe in zweifacher Ausfertigung sein.
  • Ein Bericht muss über die Übung zur Umschleifübung in eine Metallfassung in zweifacher Ausfertigung sein.
  • Beide Berichte (Duplikate) sind separat im Berichtsheft vorne einzulegen.
  • Rückgabe mit mitgeliefertem Rückkuvert
  • Die Anmeldebestätigung und die Zulassung kommt mit der Post von der Geschäftsstelle.
  • Bei fehlerhaften Einträgen wird keine Zulassung erteilt.

§9 der Prüfungsordnung
Kein ordnungsgemäßes Berichtsheft = keine Zulassung

„Während der gesamten Gesellenprüfung dürfen weder Bild- noch Tonaufzeichnungen gemacht werden. Mobiltelefone und vergleichbare elektronische Geräte sind in dem Schulhaus während der Gesellenprüfung verboten, da sie unzulässige Hilfsmittel sind. Wird während der Prüfung ein solches Gerät bei einem Prüfling gefunden, so wird dies als Täuschungsversuch gewertet. Das gilt auch für die Zeit der Bereitschaft aus Testperson für die anatomische Anpassung und den Pausen. Dies hat den sofortigen Ausschluss von der kompletten Gesellenprüfung zur Folge.“

Wir raten Ihnen dringend, das elektronische Gerät zu Hause zu lassen, um Unannehmlichkeiten für Sie zu vermeiden.